|
- Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welcher Abteilung des Vereins der Bewerber angehören will.
- Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zurzeit € 12,50).
- Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (Lastschriftverfahren) des Beitrages.
- Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen und / oder eine persönliche Rechnung erhalten, zahlen wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands eine Selbstzahlergebühr in Höhe von € 3,10 pro Quartal.
- Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht nach, wird eine Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen gestellt. Erfolgt die Zahlung bis dahin nicht, wird eine 2. Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Tagen erteilt. Für die Mahnungen trägt das Mitglied mit jeweils € 1,00 zur Kostendeckung bei. Darüberhinaus kann ein Inkassobüro mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.
- Auf Antrag zahlen Schüler, Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag, dies gilt für die Dauer des Schulbesuchs, Studiums oder der Ausbildung. Auf Antrag zahlen FSJ-ler (Freiwillige Soziale Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder BFD-ler (Bundeswehrfreiwilligendienst), erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II, Schwerbehinderte (ab 50%) einen ermäßigten Beitrag.
- Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
- Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigungen gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
- Der Wechsel von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich und ist spätestens sechs Wochen vor Ablauf des vorgenannten Datums dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erklärt werden. Bei Rücknahme einer Kündigung nach der Kündigungsfrist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 fällig.
|